Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Mietaktivitäten werden im Rahmen eines Mietvertrages abgeschlossen.
1. Gegenstand und Anwendbarkeit dieser Vereinbarung.
Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Verträge mit Klinkers BVBA
vermietet Waren an Dritte. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt
Bedingungen und müssen diesen zustimmen.
2. Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot bzw. Angebot des Vermieters und für alle
Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, außer und soweit die
Der Vermieter ist von diesen Bedingungen schriftlich unter Ausschluss des Vertrages abgewichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters.
2. Mietpreis
2.1 Licht & Tontechnik und Zubehör: Alle Preise gelten vom Vermieter
Änderungen vorbehalten, inklusive Mehrwertsteuer, exklusive Transport-, Versicherungs- und sonstiger Kosten
welche Form auch immer. Der Preis wird pro Stück Mietobjekt berechnet und gilt für
die vereinbarte Mietdauer.
2.2 Für die Anlieferung und/oder Abholung von Mietmaterial fallen Transportkosten an
berechnet werden, die sich nach der Kilometerentfernung zwischen dem Vermieter und dem Ort richtet
Zielort, zuzüglich Rückfahrt, multipliziert mit dem jeweiligen Kilometer
Entschädigung.
3. Zahlung, Verzug, Kündigung und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Zahlung muss bei Bereitstellung des Mietmaterials in bar erfolgen.
Zahlung der Mehrkosten aufgrund der verschmutzten, beschädigten, nicht gelieferten bzw
Eine verspätete Lieferung des Mietmaterials einschließlich der Verpackung muss in bar erfolgen
bei Rückgabe des gemieteten Materials, sofern die gemäß § 22 Abs. 1 lit
Artikel 5 ist nicht ausreichend. Wenn der Mieter eine Rechnung darüber erhält
Vorgenannte Kosten können per Banküberweisung bezahlt werden.
3.2 Die Entscheidung über die Zahlung per Banküberweisung bleibt dem Vermieter vorbehalten. In diesem Fall Zahlung
muss innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
3.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Mieter von Rechts wegen in Verzug
Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter sind sofort fällig und der Vermieter hat das Recht
Recht, die Ausführung von Verträgen auszusetzen, bis der Mieter alle fälligen Zahlungen erfüllt hat
und zahlbare Verpflichtungen. Im Todesfall ist die Antragsabsicht bzw
Konkurs anmelden, Zahlungsaufschub beantragen oder Privatschulden begehen
Umstrukturierung oder Liquidation des (Unternehmens des) Mieters, die Verpflichtungen des
Mieter sind sofort fällig und zahlbar.
3.4 Sobald der Mieter in Verzug gerät, schuldet er Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, bzw
Teil davon. Alle dem Vermieter entstehenden Kosten für die Erlangung der Zufriedenheit in und
Die außergerichtliche Haftung geht ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Mieters. In diesem Fall,
Der Mieter schuldet eine Gebühr in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 125,00 €.
Wenn der Vermieter nachweist, dass ihm höhere Kosten entstanden sind, sind auch diese erstattungsfähig
Rückerstattung.
3.5 Zahlungen des Mieters dienen zunächst der Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten,
und dann die fälligen und zahlbaren Rechnungen, die am längsten ausstehen. Alle
Zahlungen des Mieters müssen ohne Anspruch auf Aufschub, Skonto oder erfolgen
Siedlung.
3.6 Wenn der Mieter 15 Werktage oder mehr vor dem Tag der Vertragserfüllung storniert
Sofern Leihmaterial vorhanden ist, betragen die Stornokosten 25 % des Mietpreises. Wenn die
Der Mieter storniert zwischen 15 und 10 Werktagen vor dem Tag der Materialbereitstellung
verfügbar, betragen die Stornokosten 40 % des Mietpreises. Kündigt der Mieter am 9
Arbeitstage oder weniger vor dem Tag der Bereitstellung der gemieteten Materialien, die
Die Stornokosten betragen 75 % des Mietpreises. Im Falle einer Stornierung am
Ab dem Tag der Bereitstellung bleibt die gesamte Miete fällig.
3.7 Klinkers BVBA behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren vor. Der Mieter ist
verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und
als erkennbares Eigentum von Klinkers BVBA. Klinkers BVBA ist zur Rücknahme berechtigt
die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, die sich noch befindet
beim Mieter vorzulegen, wenn der Mieter nicht für die fristgerechte Zahlung der Rechnungen sorgt
oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder in Zahlungsschwierigkeit gerät. Die
Der Mieter gewährt Klinkers BVBA jederzeit freien Zugang zu seinem Eigentum
deren Inspektion und/oder zur Ausübung der Rechte von Klinkers BVBA.
4. Umsetzung
4.1 Bei Durchführung des Vertrages ist der Vermieter berechtigt, Minderjährige zu kündigen
abweichende oder gleichartige Mietmaterialien zur Verfügung zu stellen, ohne dass hierfür ein Grund besteht
Beendigung des Vertrages.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Mieter die Mietmaterialien abzuholen
an der Lieferadresse des Vermieters. Der Ausweis muss mit einem gültigen Ausweis erfolgen
Identifikation. Die Mietmaterialien müssen am vereinbarten Tag zurückgegeben werden.
4.3 Sofern vereinbart wurde, dass der Vermieter die Mietmaterialien liefert, sind diese
Die Lieferung erfolgt an den vom Mieter angegebenen Bestimmungsort
Arbeitsplatz. Unter Arbeitsplatz wird der Ort verstanden, an dem die Bereitstellung erfolgen muss
hergestellt, muss dieser Ort für den LKW-Lastkraftwagen oder eine Beladung unmittelbar zugänglich sein
oder Abladestelle in maximal 10 Metern Entfernung. Es kann ein Zuschlag erhoben werden
Veröffentlichung an einem anderen Ort als dem Arbeitsplatz.
4.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bestimmungsgemäß zu behandeln
Anweisungen, die dem Mieter bei der Übergabe der Ware ausgehändigt wurden.
4.5 Der Mieter darf keine Veränderungen an den Mietgegenständen vornehmen.
4.6 Eine Weitervermietung oder Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet
die schriftliche Genehmigung des Vermieters.
5. Zahlen Sie die ein
Der Mieter schuldet dem Vermieter eine Kaution, die vom Vermieter festgelegt wird. Die Anzahlung
wird mit den Kosten abgegolten, die sich aus den Verpflichtungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben
Bedingungen. Die Anzahlung abzüglich eventuell zu begleichender Kosten wird innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet
Werktage nach Rückgabe des Mietmaterials.
6. Versicherung
6.1 Die Licht- und Tontechnik sowie das Zubehör sind während der Veranstaltung nicht versichert
Eigentum des Mieters, muss der Mieter selbst dafür sorgen. Transport, Feuer und
Sturmschäden gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.
7. Reklamationen
7.1 Das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Mietmaterial gilt als bestimmungsgemäß
Vereinbarung.
7.2 Der Mieter muss bei der Bereitstellung des Mietmaterials
Der Kunde prüft, ob die Ware der Vereinbarung entspricht und muss etwaige Mängel melden
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Stunden nach Erhalt, schriftlich an den zu senden
Vermieter. Das Reklamationsrecht erlischt mit der Bereitstellung des Mietmaterials
in Gebrauch nehmen.
8. Haftung
8.1 Während der Mietzeit trägt der Mieter das gesamte Risiko für die Mietsache. Die
Der Vermieter kann nicht für sichtbare oder unsichtbare, versteckte oder versteckte Schäden haftbar gemacht werden
Defekt. Darüber hinaus haftet der Vermieter niemals für etwaige Folgeschäden
entstehen dem Mieter bei Mängeln der Mietsache. Der Vermieter ist
haftet nur für direkte Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Irgendein
Die Haftung des Vermieters ist auf den Netto-Rechnungspreis beschränkt.
8.2 Schäden an Licht- und Tongeräten und Zubehör in welcher Form auch immer
Kosten des Mieters.
8.3 Ab Bereitstellung des Mietmaterials einschließlich Verpackung,
Der Mieter haftet in vollem Umfang für Verlust, Beschädigung, Bruch und etwaige Qualitätsverluste der Miete
Mietmaterial gleich aus welchem Grund und ist dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet
daraus resultierenden Schaden. Der Schaden wird durch Zählung bei Eintreffen beim Vermieter ermittelt
Lager durch den Vermieter. Die Zählung des Vermieters ist für die Parteien bindend.
8.4 Müssen die Mietmaterialien an einem anderen Ort als dem bereitgestellt werden
Arbeitsplatz auf Verlangen des Mieters alle Schäden, die dadurch entstehen
Die Ausführung dieses Antrags erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters.
9. Höhere Gewalt
9.1 Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die der Einhaltung entgegenstehen
die Verpflichtung nicht erfüllt ist und nicht dem Vermieter zuzurechnen ist. Als höhere Gewalt gilt auch
in jedem Fall: stürmisches Wetter, Verzögerungen, keine oder unvollständige Lieferung durch den Vermieter
Mieter, unvorhergesehene Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, Streiks, Allgemeines
Transportprobleme und die Unfähigkeit, die Erfüllung der Verpflichtungen des Vermieters zu erreichen
Vereinbarung Geschäft oder Dienstleistungen.
9.2 Während der Zeit höherer Gewalt sind die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen des
Vermieter werden suspendiert. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch den
Vermieter ist aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und dauert länger als 24 Stunden, beide Parteien
sind berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht
in diesem Fall entstehen oder entstehen.
9.3 Wenn der Vermieter bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise entschädigt hat
seinen Verpflichtungen nachgekommen ist oder seinen Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann
berechtigt, den bereits bereitgestellten bzw. noch lieferbaren Teil in Rechnung zu stellen
separat erhältlich, da es sich um eine gesonderte Vereinbarung handelte.
10. Auflösung
Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit dem Mieter sofort zu kündigen,
ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention, wenn:
- der Mieter seinen fälligen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nicht nachkommt;
- Dem Vermieter werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die
Geben Sie dem Vermieter Anlass zu der Befürchtung, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
11.
Streitbeilegung und Rechtswahl Alle Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter
wird, sofern das Gericht zuständig ist, in erster Instanz entschieden
vom Bezirksgericht Mechelen.
Für alle Verträge zwischen Vermieter und Mieter gilt ausschließlich belgisches Recht.